Mitwirkung
Grundlage für die Mitwirkung aller Beteiligten an katholischen Schulen im Bistum Münster ist die Mitwirkungsordnung für die bischöflichen Schulen im Bistum Münster, zur Zeit in der Fassung vom 21. Juni 2007.
Die Mitwirkung in der Schule erfolgt in der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz, der Fach- bzw. Bildungsgangkonferenz, dem Lehrerrat, der Klassenkonferenz, der Schul- und der Klassenpflegschaft, der Versammlung der Eltern, dem Schülerrat und der Schülerversammlung sowie in der Klasse und im Kurs. Soweit kein Klassenverband besteht, treten an die Stelle der Mitwirkungsorgane der Klasse die der Jahrgangsstufe.